Zu einer lebendigen Gesellschaft gehören Geburt und Tod. Die Geburt entscheidet die Mutter, das Sterben wurde jedem selbst in die Hände gelegt. Das Bundesverfassungsgericht hat vor drei Jahren entschieden, dass jeder das Recht und die Freiheit hat, sein Leben mit fremder Hilfe selbst zu beenden, wenn es dazu einen Grund gibt. Das Wissen um die rechtliche Zulässigkeit von Freitodbegleitungen ist noch immer nicht sehr hoch. In diesem Vortrag wird über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die Praxis des Ärztlich Begleiteten Suizids informiert. Der Ärztlich Begleitete Suizid wird anderen Wegen am Lebensende gegenübergestellt. Auf die Hilfen zur Suizidprävention wird begleitend eingegangen. Die Referentin hat als Juristin mehrjährige Erfahrung mit Begleitetem Suizid. Im Anschluss an den Vortrag können Fragen dazu beantwortet werden. Kursleitung: Dr. Irmela Schwartz
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